Entschädigungsforderungen - Keine Einigung mit Hohenzollern

  26 Juli 2019    Gelesen: 582
  Entschädigungsforderungen  - Keine Einigung mit Hohenzollern

Im jahrelangen Ringen um Entschädigungsforderungen der Hohenzollern ist keine Einigung in Sicht.

„Die Positionen liegen noch weit auseinander“, hieß es in Berlin nach der jüngsten Gesprächsrunde von Seiten des Bundes sowie der Länder Berlin und Brandenburg. Es bleibe aber weiter das gemeinsame Ziel, eine „einvernehmliche Lösung zeitnah herbeizuführen, um so langwierige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden“.

Allerdings kündigte Brandenburg die Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens an. Nachdem die Vertreter des Hauses Hohenzollern deutlich gemacht hätten, keine rasche Entscheidung über die Rücknahme ihrer Ansprüche auf eine Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zu wollen, werde Finanzminister Görke (Linke) beim Verwaltungsgericht Potsdam die Fortführung des Verfahrens beantragen. Die Hohenzollern hätten sich „mit unannehmbaren Forderungen selbst ins Abseits gestellt“.

Kein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof

Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. fordern unter anderem die Rückgabe zahlreicher Kunstgegenstände, ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof in Potsdam oder zwei anderen Liegenschaften sowie 1,2 Millionen Euro Entschädigung vom Land Brandenburg. Ihr Anwalt hatte erklärt, dass die Kunstschätze weiter öffentlich sein sollten.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es zur Entschädigung, das Haus Hohenzollern habe bekräftigt, „dass nach Abschluss einer umfassenden gütlichen Einigung sämtliche behördliche und gerichtliche Restitutionsanträge, insbesondere auch im anhängigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, unverzüglich zurückgenommen werden“.

Nach Abdanken von Kaiser Wilhelm II. 1918 beschlagnahmte die Regierung den kaiserlichen Besitz. 1926 wurde per Vertrag eine Vermögensregelung getroffen. Die sowjetischen Besatzer warfen 1945 den Hohenzollern vor, mit den Nazis kollaboriert zu haben, und entzogen ihnen das Wohnrecht in den Schlössern im Osten.


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